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Schwimmschule Heyes GmbH
Geschäftsfführerin:
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
Cornelia Heyes
Hauptsitz Düsseldorf:
Klotzbahn 6
40625 Düsseldorf
Niederlassung Willich (Geschäftsanschrift):
Johannes-Schriefers-Weg 36
47877 Willich
Telefon: 02154-8147654
Telefax: 02154-8169740
Mobil: 0162-4016959
Email: cornelia@heyes.de
USt-IdNr.: DE 26 42 25 561
HRB 97013 - AmtsG Düsseldorf
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt als Online-Anmeldung über die Schwimmschule Heyes GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Heyes, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Johannes-Schiefers-Weg 36 47877 Willich, Tel. +49-2154-8147654, mobil +49-162-4016959, Fax: +49-2154-8169740
http://heyes.de/pages/anmeldung.php
Als Alternative zur Online-Anmeldung ist eine telefonische Anmeldung unter 02154/8147654 möglich.
Nach Eingabe bzw. Angabe der erforderlichen Daten geht ein individuelles Angebot in elektronischer Form zu.
Es werden maximal zwei kostenfreie individuelle Angebote durch die Schwimmschule Heyes erstellt. Werden weitere Angebote gefordert, behält sich die Schwimmschule Heyes GmbH vor, eine Aufwandsentschädigung pro Angebot in Höhe von 10% der Kursgebühr geltend zu machen.
Durch die Bestätigung per Link kommt der Vertrag über die Erteilung des Schwimmkurses zwischen den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schwimmschule Heyes GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Heyes, Dipl. Sozialpädagogin (FH) zu den in dem Angebot genannten Bedingungen und Daten sowie unter Leitung des angegebenen Schwimmlehrers/Kursleiters zustande. Mit der Bestätigung per Link wird bestätigt, dass der Kursteilnehmer sich in einer gesunden Verfassung befindet und zum Zeitpunkt des Schwimmkurses mindestens 4 jahre alt ist.
Eventuelle gesundheitliche Risiken sind mit dem Arzt abzuklären und die Schwimmschule ist über das Ergebnis schriftlich zu informieren. Körperliche und/oder geistige Einschränkungen, so wie andere Auffälligkeiten sind der Schwimmschule Heyes GmbH ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Ein ärztliches Attest kann seitens der Schwimmschule Heyes GmbH verlangt werden.
Die Kursplätze werden unter Berücksichtigung des Leistungsniveaus des jeweiligen Kursteilnehmers und unter Berücksichtigung der gewünschten Zeitvorgaben vergeben.
Die Schwimmschule Heyes GmbH behält sich vor, Wasserzeiten im Anmeldebogen zur Auswahl zu stellen, die in der konkreten Kursplanung eventuell doch nicht belegt werden können.
Erst mit dem erreichen des 4. Lebensjahres dürfen die Kinder bei der Schwimmschule Heyes GmbH am Schwimmunterricht teilnehmen.
Ab dem Leistungsstand Bronze arbeiten die Kinder auf das Abzeichen hin, es entspricht nicht dem derzeitigen Leistungsstand.
Neben dem Seepferdchen und den Jugendschwimmabzeichen in Bronze, Silber und Gold können die Kursteilnehmer die, von der Schwimmschule Heyes GmbH selbst entwickelten und kinderorientierten, Schwimmabzeichen erlangen.
Die Kursteilnehmer werden entsprechend Ihres Leistungsstandes zu Beginn des Kurses dem jeweiligen Leistungsniveau zugeordnet. Die Priorität der Schwimmschule Heyes GmbH liegt in der adäquaten Zusammenstellung der Kurse, um ein bestmögliches Lernumfeld zu schaffen, in dem die Kursteilnehmer sich auch gegenseitig bereichern.
Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist jederzeit bis zur Vertragsbeendigung möglich, wenn sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt bzw. es aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich ist.
Die Preise der jeweiligen Kurse sind auf Anfrage oder auf der Internetseite der Schwimmschule Heyes http://heyes.de/pages/paedagogisches-konzept.php zu erfahren.
Die Teilnahmegebühr inkludiert Schwimmausweise. Die eingezogene Schwimmkursgebühr setzt sich zusammen aus den Kosten für die Schwimmkursstunden und der Badnutzung. In Willich müssen die Eintrittskarten für das Kind an der Kasse gekauft werden.
Die gesamte Kursgebühr ist mit Kursbeginn fällig und wird ausschließlich per Lastschrift nach Kursbeginn eingezogen. Die Schwimmschule Heyes GmbH arbeitet ausschließlich mit dem Einzugsverfahren/SEPA-Lastschriftmandat. Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates erfolgt über den Angebotslink der Schwimmschule Heyes, die per E-Mail verschickt wird. Sollte sich die Bankverbindung ändern, ist ein neues Sepalastschriftmandat nötig.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE20ZZZ00001978215
Amtsgericht: Düsseldorf, HRB Nr.: 97013
Sollte die vereinbarte Kursgebühr nicht eingezogen werden können, behält sich die Schwimmschule Heyes GmbH vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Kosten der Rücklastschrift werden von der Schwimmschule Heyes GmbH geltend gemacht. Es werden, je nach Schwimmblock und Wochentag, eine festgelegte Anzahl von Kursstunden gebucht. Durchschnittlich sind es ca. 19 Termine.
Sollte es eine Unterbrechung der Kurseinheiten (z.B. durch eine Schließung der Bäder) geben, verlängert sich der Kursblock um die ausgefallenen Kurstermine. Das Kursblockende verschiebt sich also nach hinten. Alternativ behalten wir uns vor, die ausgefallenen Kurstermine komplett zu erstatten, oder auch eine Kombination von Erstattung und Verlängerung des Blocks vorzunehmen. Sollten keine Kursstunden gegeben werden können oder der Kursblock nicht verlängert werden können, werden die nicht stattfindenden Termine auch nicht berechnet bzw. erstattet.
Die Schwimmschule Heyes erhebt für die von ihr angebotenen Kurse ein Netto-Entgelt. Derzeit werden die Kosten der Schwimmkurse durch die Finanzbehörde als umsatzsteuerfrei behandelt.
Sofern die Finanzverwaltung diese steuerliche Bewertung aufgeben und in der Folge Umsatzsteuer erheben sollte, erhöht sich das Kursentgelt entsprechend.
Die Kurstermine werden im individuellen Angebot mitgeteilt. Die Kurzeit beträgt in der Regel 45 Minuten, in Ausnahme von den Kursen in Düsseldorf. Die Schwimmkurse in den Düsseldorfer Bädern betragen größtenteils 40 Minuten.
Alle Kursleiter besitzen, unabhängig von dem jeweiligen internen Aus- und Fortbildungsstand, die Rettungsfähigkeit Silber und haben eine Schwimmlehrerausbildung. Es erfolgt eine regelmäßige Kontrolle, laufende Weiterbildungen sowie Supervisionen.
Nicht alle Kursleiter haben die Volljährigkeit erreicht.
Der Leistungsstand und die Leistungsstandentwicklung jedes Kursteilnehmers werden wöchentlich, auch von anderen Schwimmlehrern in Leitungsfunktionen, bewertet und kontrolliert, um ggf. einen Kurswechsel anzuregen.
Die Schwimmkurse finden in dem jeweils im Vertrag angegebenen Schwimmbad statt.
Die jeweils aktuelle Fassung der Haus- und Badeordnung der Schwimmbäder sowie deren jeweiliges Hygienekonzept sind Vertragsbestandteil. Diese wird durch Aushang in den Schwimmbädern und auf deren Internetseiten bekannt gegeben und kann zusätzlich bei der Schwimmschule Heyes angefordert werden Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich vor Beginn des Kurses über die jeweiligen Hygienekonzepte der jeweiligen Schwimmbäder zu informieren. Der Ablauf des Kurses steht unter dem Vorbehalt das Hygienekonzeptes des jeweiligen Schwimmbades. Sollten die Hygienekonzepte der jeweiligen Schwimmbäder Abweichungen des Kursablaufes erforderlich machen, wird dies den Kursteilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt werden. Weiterhin kann eine Konezptänderung und Anpassung der pädagogischen Handlungsweisen aufgrund unvorhergesehner Ereignisse erforderlich sein. Dies gilt auch für organisatorische Abläufe, räumlichen Bedingungen wie z.B. die Wasserflächen und Hygienemaßnahmen. Sofern möglich, wird dies den Kursteilnehmern rechtzeitig mitgeteilt werden.
Ansprechpartner für die Schwimmkurse sind ausschließlich die Mitarbeiter der Schwimmschule Heyes GmbH nicht das Personal des jeweiligen Schwimmbades.
Der jeweilige Schwimmkurs findet im Bereich des Leistungsniveaus Nichtschwimmer mit maximal fünf Kursteilnehmern und im Bereich des Leistungsniveaus Schwimmer mit maximal sieben Kursteilnehmern statt.
Das jeweilige Schwimmbad kann selbstständig durch den öffentlichen Schwimmbadeingang betreten werden, es sei denn es wird im Angebot anders angegeben.
Im städtischen Freizeitbad De Bütt, Zum Schwimmbad 1 in 47877 Willich ist für jeden Kursteilnehmer der Eintrittspreis zusätzlich zu der Kursgebühr beim Schwimmbad zu entrichten. Die Schwimmschule Heyes GmbH empfiehlt eine 12er Karte für Kinder und 2 Stunden. Zusätzlich arbeitet die Schwimmschule Heyes GmbH im Schwimmbad De Bütt mit Begleitkarten für die Begleitperson. Diese werden nach Zustandekommen des Vertrages über die Erteilung eines Schwimmkurses mit separater Post zugesandt. Durch die Nutzung der Begleitkarte kann die Begleitperson zu Kursbeginn und Kursende in das städtische Schwimmbad De Bütt kommen, um die Kursteilnehmer umzuziehen. Die Begleitkarte ist pro Nutzung für maximal 30 Minuten gültig. Bei Überschreitung der Nutzungszeit der Begleitkarten sowie bei Nichtvorweisen der Begleitkarte, wird vom städtischen Schwimmbad De Bütt der 2-Stunden-Tarif berechnet.
Für Kurse, die sonntags im Variobad des Freizeitbades De Bütt stattfinden, ist für den jeweiligen Kursteilnehmer keine zusätzliche Eintrittskarte/ Begleitkarte erforderlich.
Mit Beginn des Schwimmkurses wird für jeden Kursteilnehmer ein Silikonarmband/Verantwortungsband ausgegeben. Dieses Armband muss zu jeder Schwimmstunde mitgebracht werden. Mit der Übergabe des Kursteilnehmers an den Schwimmlehrer/Kursleiter erfolgt gleichzeitig die Übergabe des Silikonarmbandes. Das Silikonband dient der Übergabe der Verantwortung und damit der Aufsichtspflicht des Kursteilnehmers. Das heißt, derjenige, der das Armband im Besitz hat, trägt die Verantwortung und die Aufsichtspflicht für das Kind. Wir bitten Sie, die Sicherheit, auch die ihres Kindes, durch diesen Prozess zu unterstützen.
Der Kursteilnehmer ist von der Begleitperson umzuziehen und wird in der Umkleidekabine bzw. im Schwimmbad dem jeweiligen Schwimmlehrer/Kursleiter ca. 5 Minuten vor Kursbeginn übergeben. Es erfolgt zusätzlich die Übergabe des Silikonbandes.
Nach dem Ende des Schwimmkurses übergibt der Schwimmlehrer/Kursleiter den jeweiligen Kursteilnehmer der Begleitperson. Es erfolgt die Rückgabe des Silikonarmbandes.
Verspätungen gehen aus Gründen der Aufsichtspflicht zu Lasten der Begleiter.
Sofern sich der Kursteilnehmer verspäten sollte, sorgt der Begleiter dafür, dass der Kursteilnehmer dem Schwimmlehrer/Kursleiter übergeben wird. Abhängig vom Ort der Übergabe ist das Tragen von Badebekleidung für die Begleitperson erforderlich. Auf die Haus- und Badeverordnung des jeweiligen Schwimmbades wird hingewiesen.
Schwimmhilfen werden von der Schwimmschule Heyes GmbH gestellt.
Die Kursteilnehmer sowie deren Begleiter tragen im Schwimmbad geeignete und vom jeweiligen Schwimmbad zugelassene Kleidung, in der Regel eine Badehose, einen Badeanzug oder einen Bikini sowie eventuell Badeschuhe. Ein Handtuch ist mitzubringen.
Kann der angemeldete Kursteilnehmer am Schwimmkurs nicht teilnehmen, ist dies unverzüglich der Schwimmschule Heyes GmbH mitzuteilen.
Der Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Kursteilnehmers hat in schriftlicher Form (Brief, Fax oder per Mail) zu erfolgen.
Bei schriftlicher Vertragskündigung bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet, sofern der Kursplatz anderweitig vergeben werden kann. Umbuchungen und Kursverschiebungen sind davon ausgenommen.
Bei Vertragskündigungen bis zu zwei Tagen vor Kursbeginn wird 50% der Kursgebühr fällig. Danach ist die volle Kursgebühr fällig.
Die Schwimmschule Heyes GmbH behält es sich vor den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, sollte es zu einem ungebührlichen Verhalten von dem Kursbegleiter oder den Kindern dem Schwimmlehrer oder anderen Kursteilnehmern gegenüber kommen.
Die Schwimmschule Heyes GmbH ist vom Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund von Umständen unmöglich ist, die außerhalb des Machtbereiches der Schwimmschule liegen.
Sollte ein Kursteilnehmer krank werden und den Schwimmkurstermin nicht wahrnehmen können, ist der Schwimmlehrer/Kursleiter rechtzeitig darüber per Mobiltelefon, per SMS oder WhatsApp zu informieren. Die Telefonnummer des Schwimmlehrers ist auf dem jeweiligen individuellen Schwimmangebot angegeben.
Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht.
Die Schwimmschule Heyes ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers (auch bei nicht beeinflussbaren äußeren Gegebenbeiten) zu den gebuchten Kursen die Kursgebühr zu erstatten.
Im Falle einer Verhinderung (z.B. Badschlließungen, technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende Gründe, nicht vorhersehbare Ereignisse, Kontakteinschränkungen- oder sperrungen) und die damit verbundene Kursabsage durch die Schwimmschule Heyes GmbH, verlängert sich der Kursblock um die ausgefallenen Kurstermine. Das Kursblockende verschiebt sich also nach hinten. Alternativ behält sich die Schwimmschule vor, die ausgefallenen Kurstermine komplett zu erstatten, oder auch eine Kombination von Erstattung und Verlängerung des Blocks vorzunehmen. Sollten keine Kursstunden gegeben werden können oder der Kursblock nicht verlängert werden können, werden die nicht stattfindenden Termine auch nicht berechnet bzw. erstattet.
Die Schwimmschule Heyes GmbH behält sich vor, im Falle der Erkrankung des Schwimmlehrers/Kursleiters oder bei Vorliegen anderer Gründe, wie z.Bsp. Verlängerung des Kursblocks wegen Badschließungen, den Schwimmlehrer/Kursleiter durch einen anderen Schwimmlehrer/Kursleiter kurzfristig zu ersetzen. Auch steht es der Schwimmschule Heyes GmbH frei, bei Notwendigkeit Schwimmlehrer/Kursleiter ohne Vorankündigung zu ersetzen.
Während der Schulferien oder an gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. Kursbeginn sowie die einzelnen Schwimmkursstunden ergeben sich aus dem individuellen Angebot und sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
Für die Kursteilnehmer besteht während des Schwimmkurses ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Versicherungsschutz der Schwimmschule Heyes GmbH beschränkt sich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Kursteilnehmer an den Schwimmlehrer und ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Vor und nach dem Ende der Kursstunde haftet die Schwimmschule Heyes GmbH nicht für entstandene Personen- oder Sachschäden im Bad- bzw. Umkleidebereich.
Für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder entstanden sind, übernimmt die Schwimmschule Heyes GmbH keine Haftung. Für mutwillig angerichtete Schäden und andere Sachschäden an Einrichtungsgegenständen, Anlagen oder Geräten haftet der Verursacher.
Die Eltern übernehmen die Haftung für ihre Kinder.
Begleiter der Kursteilnehmer, die sich während der Kurse der Schwimmschule Heyes GmbH in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht insoweit kein Versicherungsschutz.
Die Hausordnung des jeweiligen Bades und das jeweilige aktuelle Hygienekonzept sind zu beachten.
Das Betreten des Schwimmbades ist nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.
Die Begleiter der Kursteilnehmer tragen dafür Sorge, dass die Kursteilnehmer vor und nach dem Schwimmkurs nicht ins Wasser gehen.
Die Schwimmschule Heyes GmbH verpflichtet sich, die Daten ihrer Kunden ausschließlich zur Abwicklung der und zum Zwecke der Kundeninformation zu verwenden und elektronisch zu speichern. Insbesondere findet die Weitergabe der Kundendaten an Dritte nicht statt. Sobald der oben genannte Zweck zur Datenspeicherung weggefallen ist, haben Sie ein Recht darauf, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten jederzeit abzurufen, ändern oder löschen zu lassen. Die Schwimmschule Heyes GmbH wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben nach 13 Abs. 1 TMG und die EU-DSGVO beachten. Der Kunde stimmt der Speicherung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten im oben beschriebenen Rahmen zu. Die Sicherheit bei den Zahlungsarten und der Schutz dieser Daten sind der Schwimmschule Heyes GmbH besonders wichtig.
Die Schwimmschule Heyes GmbH nutzt die sichere SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnik, um Kundendaten (z.B. bei Kreditkarten- oder Kontonummern, Adressen) zu übertragen. Alle mit dieser Methode übertragenen Informationen werden verschlüsselt, bevor sie über das Internet an die Schwimmschule Heyes GmbH gesendet werden. Alle Systeme, in denen die Schwimmschule Heyes GmbH die Kundendaten speichert, sind durch Passwörter geschützt und nur einem kontrolliert engen Personenkreis zugänglich. Jegliche Weitergabe an Dritte ist durch strenge Sicherheitsauflagen untersagt.
Es gilt die aktuelle Datenschutzerklärung, diese ist auf unserer Interntseite einzusehen:https://heyes.de/pages/datenschutz.php
Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss dieses gegenüber der Schwimmschule Heyes GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Heyes, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Johannes-Schiefers-Weg 36, 47877 Willich, Tel. +49-2154-8147654, mobil +49-162-4016959, Fax: +49-2154-8169740, e-mail cornelia@heyes.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) den Vertrag zu widerrufen, erklärt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt die Schwimmschule Heyes GmbH alle Zahlungen, die sie bezogen auf den rückabzuwickelnden Vertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Schwimmschule Heyes GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sofern die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist bereits begonnen haben, so ist seitens des Vertragspartners ein angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Widerrufszeitpunkt bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch bei jedem neuen Kursbeginn in den Vertrag einbezogen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Internetseite der Schwimmschule Heyes GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Heyes, Dipl. Sozialpädagogin (FH), http://www.heyes.de/schwimmschule, zur Kenntnis genommen werden können. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Stand der ABGs und der Haus- und Badeordnung der einzelnen Schwimmbäder zu informieren.
Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter, http://ec.europa.eu/consumers/odr, zu finden und für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann.
Der Sitz der Schwimmschule Heyes gmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Heyes, Dipl. Sozailpädagogin (FH) ist Gerichtsgegenstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.